Verwaltung aktuell

Ablesen Wasserzähler: Neue Vorgehensweise ab 11.2020

Änderung des Verfahrens zur Ablesung und Mitteilung des Wasserverbrauchs (Zählerstandsmeldungen) Wie in der Oktober-Ausgabe des Königsbrunner Mitteilungsblattes bereits angekündigt, werden die Stände der Wasserzähler dieses Jahr erstmals nicht mehr durch die Mitarbeiter/-innen der Stadtwerke Königsbrunn persönlich vor Ort abgelesen, sondern müssen gemeldet werden. Rückmeldungs-Karte Ende November werden die Grundstückseigentümer/-innen bzw. Gebührenpflichtigen ein Schreiben der Stadtwerke […]

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Hinweise zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020

[Stand: 01.07.2020] Zum 01. Juli 2020 wurden, befristet bis zum 31. Dezember 2020, die Umsatzsteuersätze gesenkt. Dies betrifft auch die Versorgung mit Trinkwasser durch die Stadtwerke Königsbrunn. Hierfür gilt grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz von 7 % bzw. dann 5 %. Mit der Jahresabrechnung 2019 wurden auch die Abschläge für 2020 festgesetzt. Dies erfolgte unter Berücksichtigung

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Hinweise zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020

Durch Artikel 5 des o. g. Gesetzes wurde ein Zahlungsmoratorium (gesetzlich angeordneter Zahlungsaufschub) für bestehende Dauerschuldverhältnisse geschaffen. Hiernach haben Verbraucher und Kleinstunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht bis zum 30. Juni 2020. Dieses Zahlungsmoratorium gilt für bereits bestehende privatrechtliche Dauerschuldverhältnisse, nicht jedoch für öffentlich-rechtliche Gebührenforderungen – wie z. B. Wasser-/Abwassergebühren. Eine Stundung dieser Forderungen ist

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Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist weiterhin gesichert

DANKE an alle, die dies ermöglichen! Das öffentliche Leben in Bayern, den anderen Bundesländern und im Ausland ist nahezu zum Erliegen gekommen. Die Sorge über die weitere Ausbreitung des Coronavirus und dessen Folgen ist groß. Neben der medizinischen Versorgung, der Versorgung mit Lebensmitteln, Strom, Energie u. ä. gehört auch die Versorgung mit Trinkwasser und die

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COVID-19-Pandemie: Verlängerung der Eichfristen bis 30. Juni 2021

Verlängerung der Eichfristen bis 30. Juni 2021 Aufgrund der aktuellen Situation (COVID-19-Pandemie) wurden, von den zuständigen Eichaufsichtsbehörden, die Eichfristen für turnusmäßige Wasserzählerwechsel verlängert. D. h. dass bei Zählern mit Eichfristende 2020 der Vollzug des Eichrechts, bezüglich einer Überschreitung der Eichfrist, bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt wird. Die Stadtwerke Königsbrunn sind auch weiterhin bemüht die

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Corona-Pandemie: Wichtige Mitteilung der Stadtwerke Königsbrunn

Um die Wasserversorgung und auch die Abwasserbeseitigung trotz der Corona-Pandemie sicherzustellen, haben die Stadtwerke Königsbrunn entschieden, ihre Belegschaft aufzuteilen und bis auf weiteres im wöchentlichen Wechsel einzusetzen. Dadurch bleiben die Stadtwerke Königsbrunn auch im Fall einer Ansteckung etwaiger Kontaktpersonen in der Belegschaft weiterhin arbeitsfähig. Begleiterscheinung dieser Maßnahme wird aber natürlich zwangsläufig sein, dass in Bereichen,

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