Schließtage über Weihnachten und zum Jahreswechsel
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Einwendungen gegen das Vorhaben bis einschließlich 09.02.2026 möglich Im Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 31.10.2025 Nummer 43/44 (Seiten 292 bis 294) erfolgt eine „ortsüblich Bekanntmachung“ über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren „Licca liber Abschnitt I“ am Lech zwischen Staustufe 23 und dem Hochablass. Im Amtsblatt ist z.B. die Maßnahme vom Umfang beschrieben und es
Der Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Königsbrunn wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und am 09.11.2022 mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen: „Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs, Stadtwerke Königsbrunn, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-
Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Königsbrunn Weiterlesen »
Der Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Königsbrunn wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und am 04.02.2021 mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen: „Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs, Stadtwerke Königsbrunn, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-
Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Königsbrunn Weiterlesen »
Die Betriebssatzung wurde am 20. Juli 2021 durch den Stadtrat der Stadt Königsbrunn beschlossen. Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Königsbrunn“ vom 26. Juli 2021 Aufgrund der Art. 23 Satz 1, Art. 88 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – O) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.
Neue Betriebssatzung beschlossen Weiterlesen »
Die Sanierung und die Umgestaltung der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße im Rahmen der „Vision Zentrum 2030“ werden bis ins Frühjahr 2024 dauern. Wir informieren Sie hier regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten und weisen Sie auf Behinderungen hin, die sich bei diesem Großprojekt leider nicht vermeiden lassen.Im ersten Schritt werden im zentralen Bereich zwischen Marktstraße und Gartenstraße Spartenarbeiten
Sanierung und Umgestaltung der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße Weiterlesen »
Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Königsbrunn wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und am 31.10.2019 mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs, Stadtwerke Königsbrunn, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Königsbrunn Weiterlesen »
Vorsicht vor Abzocke durch unseriöse Rohrreinigungsunternehmen Wer vor einer übergelaufenen Toilette oder einem nicht ablaufenden Spülbecken steht, gerät oft schnell in Panik: Schnellstmöglich muss ein Rohrreiniger organisiert werden, um die Verstopfung zu beseitigen! Meist ist der erste Gedanke, nach der benötigten Hilfe z. B. im Internet zu suchen. Googelt man „Rohrreinigung“ und seinen Wohnort, bieten
Vorsicht vor Abzocke! Weiterlesen »
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 eine Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn beschlossen. Hiernach beträgt, rückwirkend zum 01.01.2021, die Verbrauchsgebühr 1,10 € pro m³ entnommenen Wassers. Dieser Wert liegt somit geringfügig unterhalb des noch im Dezember bekanntgemachten, vorläufigen Gebührensatzes von 1,11 €/m³. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn Weiterlesen »
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 eine Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn beschlossen. Hiernach beträgt, rückwirkend zum 01.01.2021, die Verbrauchsgebühr 1,91 € pro m³ Abwasser. Dieser Wert liegt somit geringfügig unterhalb des noch im Dezember bekanntgemachten, vorläufigen Gebührensatzes von 1,98 €/m³. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Die
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