Hauswasseranschluss

Der Wasserhausanschluss stellt die Verbindung zwischen der öffentlichen Versorgungsleitung und Ihrem Anwesen her.

Bestandteil des Wasserhausanschlusses ist der Wasserzähler durch den ihre entnommene Wassermenge ermittelt wird.

Die Erstellung des Wasserhausanschlusses ist vom Grundstückseigentümer zu beantragen und zu unterschreiben.

Hierzu ist ein Antrag auf Wasserhausanschluss auszufüllen.

  Antrag auf Trinkwasserversorgung/ Wasserhausanschluss (181,1 KB)

Für die weitere Bearbeitung der Original-Antragsunterlagen werden ein verbindlicher Lageplan, sowie Kellerzeichnungen benötigt, in dem die gewünschte Übergabestelle mit Lage des Wasserzählers gekennzeichnet ist.

Der ausführende Installateur verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, dass die Kundenanlage nach DIN 1988 ausgeführt wird.

In dem Antrag sind auch Angaben über Dimensionierung und den voraussichtlichen Wasserbedarf anzugeben.

Wenn neben dem Hauswasseranschluss weitere Sparten wie Strom, Gas, Telekommunikation, etc. verlegt werden sollen, besteht die Möglichkeit eines Mehrspartenanschlusses .

Dieser Antrag ist in der Verwaltung der Stadtwerke abzugeben. Neben den oben genannten Unterlagen werden weiters benötigt:

  • Lageplan
  • Kellerzeichnungen
  • Übergabestelle
  • Lage des Wasserzählers