Abwasserproben werden auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 hin untersucht.
Königsbrunn beteiligt sich in Kooperation mit der TU München als Modellstadt an einem Projekt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie: Mitarbeiter der Stadtwerke Königsbrunn entnehmen Abwasserproben, die auf den Erreger des Corona-Virus SARS-CoV-2 untersucht werden. Diese Analyse soll Rückschlüsse auf die Infektionszahlen in der Bevölkerung zulassen – und damit als Frühwarnsystem im Kampf gegen das Corona-Virus dienen.
Zweimal pro Woche rücken drei Mitarbeiter der Stadtwerke Königsbrunn aus, um Abwasserproben der Stadt Königsbrunn zu entnehmen. Von Dezember 2021 bis voraussichtlich April 2022 steht dies für Benjamin Beck, Stefan Geiger und Gregor Bartnicki jeden Dienstag- und Donnerstag-Vormittag auf ihrem Arbeitsplan: Mithilfe eines kleinen Krans bergen die drei Männer den ca. 30 Kilo schweren Behälter mit seinen zwölf Teilbehältnissen aus den Tiefen eines Abwasserkanals, der computergesteuert 24 Stunden lang im Stunden-Takt aus dem Abwasser Proben der Königsbrunner Haushalte und Gewerbegebäude entnimmt. Anschließend erstellen die drei Männer aus den Teilbehältnissen eine Gesamt-Abwasserprobe und verschicken diese an die Technische Universität (TU) München. Dort wird die Wasserprobe analysiert und das darin enthaltene Corona-Virus nachgewiesen.
Die im Rahmen dieses Abwasser-Monitorings gewonnen Daten werden schließlich mit den gemeindebezogenen Infektionsfallzahlen abgeglichen und dem zuständigen Gesundheitsamt als digitale Schautafel zur Verfügung gestellt. Mit diesem Vorgehen erhofft man sich, örtliche Infektionszahlen schneller zu erkennen und entsprechend reagieren zu können – eine durchaus begründete Hoffnung, denn die TU München gibt an, dass in bisherigen Tests diese Methode in der Corona-Pandemie-Bekämpfung einen zeitlichen Vorsprung von bis zu zehn Tagen gebracht habe. Für die Stadt Königsbrunn ein motivierender Grund, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Sobald Königsbrunner Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.
Fotos: Irmi Schöber
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 eine Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn beschlossen. Hiernach beträgt, rückwirkend zum 01.01.2021, die Verbrauchsgebühr 1,91 € pro m³ Abwasser. Dieser Wert liegt somit geringfügig unterhalb des noch im Dezember bekanntgemachten, vorläufigen Gebührensatzes von 1,98 €/m³. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn wurde im Rathaus, II. Stock (Anbau), Zimmer 220 zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation bitten wir Sie jedoch um eine entsprechende Terminvereinbarung. Die Satzung ist zudem auch unter www.koenigsbrunn-stadtwerke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen.
Königsbrunn, den 08.03.2021
Feigl
1. Bürgermeister
4. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn (GS-EWS) (292,1 KB)
Die Abwasserentsorgungsgebühr beträgt seit dem 01.01.2021 pro m³ 1,91 EUR
Übersicht der Gebühren | |||
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Wasserversorgungsgebühren | 1,10 EUR/ m³ | ||
Abwasserentsorgungsgebühren | 1,91 EUR/ m³ | ||
Grundgebühren bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss | bis 4 m³/h | 37,00 EUR/Jahr | |
bis 10 m³/h | 185,00 EUR/Jahr | ||
bis 16 m³/h | 297,00 EUR/Jahr | ||
über 16 m³/h | 816,00 EUR/Jahr |
Übersicht der Abwasser-Verbrauchsgebühren | |||
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Auch in Zeiten der „Covid-19 Pandemie“ sind manche Kundenbesuche dringend notwendig. Um Sie und unsere Mitarbeiter in diesem Fall zu schützen, haben wir hier einige Hinweise für Sie zusammengefasst.
Ihr Schutz und der Schutz Ihrer Familien und unserer Mitarbeiter stehen bei uns im Vordergrund. Es steht ein Besuch unserer Techniker bei Ihnen an? Dann beherzigen Sie bitte Folgendes:
Wir kommen auch in diesen Zeiten zu Ihnen. Bitte helfen Sie uns für Sie da zu sein.
Hier noch das Merkblatt als PDF zum Download
Corona 2020 - Merkblatt Technikerbesuche (32,8 KB)
Im Gegensatz zu anderen Kommunen betreiben die Stadtwerke Königsbrunn zur Entsorgung des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers ein reines Trennsystem. In dieses Trennsystem ist nach der geltenden Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn nur die Einleitung von häuslichem Abwasser zugelassen. Wasser aus Regen- / Niederschlagsereignissen ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Im Gegensatz hierzu gibt es z.B. in Augsburg ein sogenanntes Mischsystem, welches die Einleitung des Niederschlagswassers in das Abwassersystem zulässt. Hierfür werden jedoch zusätzliche Gebühren erhoben, die die Abwassergebühr wesentlich erhöhen.
Putzwasser gehört nicht in die Straßeneinläufe! Nun zu einem Bild, welches wir auch aktuell immer wieder in unserem Stadtgebiet sehen können. Putzwasser und ähnliches wird in die Straßeneinläufe geschüttet, dies ist jedoch nicht der richtige Ort für die Entsorgung, da es sich hierbei um Abwasser handelt. Bitte beachten Sie diesen Umstand. Der Straßeneinlauf ist mit unserem Grundwasserleiter verbunden, es wird hier versickert. Schützen Sie unser Grundwasser!
Bei den Starkregenereignissen der Jahre 2008 bis 2011 wurde festgestellt, dass anscheinend doch größere Mengen an Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangen konnten. Unser Abwassernetz ist hierfür nicht ausgelegt und es kommt möglicherweise an anderer Stelle zu einem Einstauereignis, welches sich negativ auf andere Mitbürger auswirkt. Als Folge dieser Beobachtung ist es unumgänglich, dass die Stadtwerke Königsbrunn das Abwassernetz auf Fehlanschlüsse überprüfen. Diese Überprüfung findet meistens durch eine Vernebelung eines Entwässerungsabschnittes statt. Der Nebel wird in den Abwasserabschnitt eingeblasen und kann zur besseren Erkennbarkeit auch eingefärbt werden. Hierdurch kann bei Fehlanschlüssen das Austreten von Nebel z.B. aus der Dachrinne optisch wahrgenommen werden. In der Folge werden die Beobachtungen dem Grundstückseigentümer mit der Aufforderung zur Behebung mitgeteilt.
Um eine Vermischung der Anschlüsse bereits beim Bau eines Gebäudes zu verhindern, werden die Abwasser- und Regenleitungen durch die Stadtwerke anhand des genehmigten Entwässerungsplanes geprüft und optisch abgenommen. Nach der Verfüllung der Leitungen steht zur weiteren Kontrolle durch entsprechende Fachfirmen die Dichtheitsprüfung nach der DIN EN 1610 an.
Dies Ergebnis dient auch als Dichtigkeitsnachweis für den Bauherrn, dass die ausführende Firma die geschuldete Arbeitsleistung einwandfrei erbracht hat.