Resolution zum Thema „Wasser ist ein Bürgerrecht“ verabschiedet

Der Königsbrunner Stadtrat unterstützt, wie bereits der Werkausschuss, fraktionsübergreifend die Verabschiedung einer entsprechenden Resolution.

Übereinstimmend wird die Kernaussage der Werkleitung bekräftigt, wonach die Königsbrunner Wasserversorgung auch in Zukunft in kommunaler Hand bleiben und vor einer Privatisierung geschützt werden muss. Es gilt daher, die weitere Entwicklung genau zu beobachten, um bei Bedarf rechtzeitig evtl. notwendige organisatorische Gegenmaßnahmen prüfen und angehen zu können. Hierzu wurde in der Sitzung am 5.3.2013 nachfolgende Resolution einstimmig verabschiedet:

Resolution

Die Stadt Königsbrunn beobachtet gemeinsam mit ihren Stadtwerken mit Sorge, dass es bisher im europäischen Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die kommunale Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten EU-Konzessions-richtlinie herauszunehmen und so zu verhindern, dass die Versorgung mit dem Lebensmittel Trinkwasser dem profitorientierten Wettbewerb privater Konzerne geöffnet werden kann.

Es darf aber keine Privatisierung der Trinkwasserversorgung geben. Auch wird die angestrebte Regulierung der sozialen Dienstleistungen abgelehnt.

  • Der Rat der Stadt Königsbrunn appelliert deshalb an alle Beteiligten am weiteren Gesetzgebungsverfahren – Europaabgeordnete wie Bundesregierung – die von den Kommunen verantwortete Versorgung mit hochwertigem und preiswertem Trinkwasser als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge unbefristet sicherzustellen.
  • Er begrüßt die Zielrichtung der Initiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ gegen die EU-Konzessionsrichtlinie, mit der engagierte Bürgerinnen und Bürger mittels des neuen Instruments Europäische Bürgerinitiative und mindestens einer Million Unterschriften das Vorhaben der EU verhindern wollen.
  • Der Rat der Stadt Königsbrunn verweist darauf, dass Wasser ein Naturgut ist, das geschützt, verteidigt und entsprechend sorgfältig behandelt werden muss. Der Zugang zu Wasser ist Menschenrecht. Wasser kann deshalb keine übliche Handelsware sein und darf auch nicht einem europäischen Handelsregime unterworfen werden.
  • Der Rat der Stadt Königsbrunn stellt fest, dass die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregelungen unterworfen werden dürfen.
  • Der Rat der Stadt Königsbrunn verweist darauf, dass die Wasserversorgung ein Kernstück der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Diese bewährten Strukturen gilt es im Interesse von Umwelt, Bürgerinnen und Bürgern und kommunaler Selbstverwaltung zu bewahren.
  • Der Rat der Stadt Königsbrunn lehnt den vorliegenden Entwurf einer Richtlinie über die Konzessionsvergabe im Hinblick auf den darin enthaltenen Regelungsbereich der Wasserversorgungsdienste entschieden ab.
  • Der Rat der Stadt Königsbrunn betont den erheblichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit.

Königsbrunn, den 05.03.2013

Informationen zur Wasserversorgung in Königsbrunn:

Die Wasserversorgung hat z.Zt. einen Umsatz von ca. EUR 1, 2 Mio. bei einem Verkauf von ca. 1,408 Mio. m³ im Jahr 2012. Die Stadtwerke Königsbrunn versorgen Königsbrunner Anwesen. Lediglich 2 an das Stadtgebiet angrenzende Anwesen werden durch einen Liefervertrag mit Trinkwasser beliefert. Damit würde die Wasserversorgung z. Zt. nicht unter die Richtlinie fallen, da lt. „Brüssel aktuell 3/2013″ der „Schwellenwert für eine Konzession bei EUR 8 Mio.“ liegen soll und „80% des Gesamtumsatzes (evtl. aber auch des Spartenumsatzes) in Bezug auf den Konzessionsgeber“ beim „In-house-Privileg als Wesentlichkeitskriterium“ angesehen werden.

Die Stadtwerke Königsbrunn haben in den vergangenen Jahren immer wieder die Eigenständigkeit ihrer kommunalen Wasserversorgung betont:

  • Die Stadtwerke betreiben 4 Tief- und 2 Flachbrunnen, ein Wasserwerk mit insgesamt 4 Trinkwasserbehältern und einem Leitungsnetz von 118 km im Stadtgebiet.
  • Die Fohlenau I wurde in einer Kooperation mit den Stadtwerken Augsburg gebaut.
  • Über eine gemeinsame Trinkwasserleitung wird das Wasser nach Königsbrunn und Augsburg geleitet.
  • Diese Leitung bildet auch die Grundlage für einen gemeinsamen Notverbund.
  • Die Wasserförderung aus unseren Brunnen betrug im Jahr 2012 ca. 1,5 Mio. m³.
  • Verkauft wurden ca. 1,4 Mio. m³ an 5.522 Kunden in Königsbrunn und lediglich 2 Kunden in angrenzenden Gemeindegebieten.
  • Der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Einwohner beträgt 51,41 m³ im Jahr; das entspricht ca. 140 Liter am Tag.
  • Durchschnittlich gibt jeder Bürger in Königsbrunn 42,76 € im Jahr für Trinkwasser aus.
  • Durch die Investitionen in die Fohlenau konnte die Qualität des Königsbrunner Trinkwassers noch einmal deutlich verbessert werden.