
Gemäß der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Königsbrunn, § 5 (3) ist der Bedarf für die Gartenbewässerung vom Benutzungszwang ausgeschlossen. Gemäß der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn, § 3 (4) erhält man eine Befreiung von den Einleitungs-/Abwassergebühren ab einer Wassermenge von 12 m³ jährlich (eine Befreiung von den Wassergebühren erhält man nicht).
Das heißt, um eine Befreiung von Einleitungs-/Abwassergebühren erhalten zu können, müssen jährlich mehr als 12 m³ Wasser für die Gartenbewässerung entnommen werden. Die entsprechend gültigen Satzungen sind unter www.koenigsbrunn-stadtwerke.de einsehbar.
Bevor Sie sich für einen Gartenwasserzähler entscheiden, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Gemäß Satzung wird das Abwasser bis zu einem Verbrauch von >= 12 m³ verrechnet.
- Die Verantwortung für den Einbau des Gartenwasserzählers obliegt dem Grundstückseigentümer.
- Die Montage der Zählereinrichtung darf nur von einer Installationsfirma erfolgen und muss fest und frostsicher im Gebäudeinneren in die zur Außenzapfstelle führenden Leitung erfolgen (DVGW).
- Bei dem Gartenwasserzähler muss es sich um eine Messeinrichtung handeln, die immer den eichrechtlichen Vorschriften entspricht.
- Der Gartenwasserzähler verliert mit Ablauf der Eichfrist die Anerkennung als Abzugszähler. Daher ist der Zähler nach Ablauf auszutauschen und zu melden, sofern der Gartenwasserzähler weiter abgerechnet werden soll.
- Der installierte Gartenwasserzähler muss von den Stadtwerken Königsbrunn abgenommen und verplombt werden.
- Für die Bearbeitung Ihres Antrags wird derzeit eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR erhoben. Diese ist unabhängig von der Entscheidung fällig.
Beispielrechnung für den lohnenden Einsatz eines Gartenwasserzählers:
Fallen z. B. Einbaukosten eines Wasserzählers in Höhe von 200,00 EUR an und wird berücksichtigt, dass ein Wasserzähler gemäß Mess- und Eichgesetz alle 6 Jahre gewechselt werden muss, ergeben sich Kosten für den Einbau und Betrieb des Wasserzählers in Höhe von 33,33 EUR/Jahr (200 EUR/6 Jahre). Aktuell wird für nicht eingeleitetes Wasser ab dem 12 m³ die Einleitgebühr von 2,72 EUR/m³ in Abzug gebracht.
Fazit: Erst ab einem Jahresverbrauch von mehr als 24,26 m³ Gießwasser (12,26 m³ für Einbau und Betrieb sowie 12 m³ vom Abzug ausgeschlossene Menge), das entspricht in etwa 2.426 Gießkannen Wasser pro Jahr.
Wir empfehlen den Wasserverbrauch für eine Gartensaison zu beobachten, um die Rentabilität zu beurteilen.
Bitte beachten Sie, dass über den Gartenwasserzähler nur Wasser bezogen werden darf, dass zur Bewässerung von Garten- und Rasenflächen verwendet wird. Ein Missbrauch (z.B. Poolbefüllung) kann strafrechtlich geahndet werden.
Antrag Gartenwasserzähler (126,7 KB)
Stand 25.03.2026
Bitte auf dem Antrag die Unterschrift(en) nicht vergessen.
