Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 eine Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn beschlossen. Hiernach beträgt, rückwirkend zum 01.01.2021, die Verbrauchsgebühr 1,10 € pro m³ entnommenen Wassers. Dieser Wert liegt somit geringfügig unterhalb des noch im Dezember bekanntgemachten, vorläufigen Gebührensatzes von 1,11 €/m³. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn wurde im Rathaus, II. Stock (Anbau), Zimmer 220 zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation bitten wir Sie jedoch um eine entsprechende Terminvereinbarung.

Die Satzung ist zudem auch unter www.koenigsbrunn-stadtwerke.de und www.koenigsbrunn.de einzusehen.

Königsbrunn, den 08.03.2021

Feigl

1. Bürgermeister

  3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn (GS-WAS) (294,2 KB)
vom 04.03.2021