Unter diesen Voraussetzungen erstattet der Landkreis die Kosten zur Schülerbeförderung

Presseinfo

Landkreis Augsburg | Schülerbeförderung

Digitaler Antrag über Onlineformular möglich

Für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schülerinnen und Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der notwendigen Beförderung. Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass in Hinblick auf die Beförderungskosten die nächstgelegene Schule besucht wird.

Nachzuweisen ist, dass mehr als 490 Euro an Fahrtkosten (unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Beförderungstarifes, beispielsweise das 365-Euro-Ticket) zur Schule pro Schuljahr angefallen sind. Es wird nur der Betrag erstattet, der über der aktuellen Familienbelastungsgrenze von 490 Euro liegt.

Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag. Nachzuweisen sind die verwendeten Fahrkarten und eine Bestätigung der Schule über den erfolgten Schulbesuch. Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober 2023 für das Schuljahr 2022/2023 zu stellen. Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgeschlossen.

Der Online-Erfassungsbogen zur Kostenerstattung ist unter www.landkreis-augsburg.de/schuelerbefoerderung zu finden.

Als Ansprechpartnerin für eventuelle Rückfragen steht Manuela Rößle unter der Nummer 0821 3102 2329 zur Verfügung.

  Voraussetzungen Kostenerstattung Schülerbeförderung (96,4 KB)