Änderung des Verfahrens zur Ablesung und Mitteilung des Wasserverbrauchs (Zählerstandsmeldungen)
Wie in der Oktober-Ausgabe des Königsbrunner Mitteilungsblattes bereits angekündigt, werden die Stände der Wasserzähler dieses Jahr erstmals nicht mehr durch die Mitarbeiter/-innen der Stadtwerke Königsbrunn persönlich vor Ort abgelesen, sondern müssen gemeldet werden.
Rückmeldungs-Karte
Ende November werden die Grundstückseigentümer/-innen bzw. Gebührenpflichtigen ein Schreiben der Stadtwerke Königsbrunn mit einer vorgefertigten Rückmeldungs-Karte erhalten. In diese Rückmeldung ist nur noch der Zählerstand und das Ablesedatum einzutragen; die Karte muss bis spätestens 18. Dezember 2020 portofrei an ein Rechenzentrum zurückgeschickt werden.
Alternative: online
Alternativ können der Zählerstand und das Ablesedatum auch über ein Online-Formular eingetragen werden.
Der Link hierzu ist seit Ende November hier verfügbar
Auch in diesem Fall hat die Rückmeldung bis spätestens 18. Dezember 2020 zu erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Aus organisatorischen Gründen ist die Zählerstandmeldung ausschließlich über diese beiden genannten Kanäle möglich.
Eine Zählerstandmeldung auf anderem Weg (Telefon, E-Mail, Fax o. ä.) kann nicht mehr entgegengenommen werden! Erfolgt keine oder eine verspätete Zählerstandsmeldung, wird der Verbrauch geschätzt und entsprechend abgerechnet.
So wird die Rückmeldungskarte aussehen, die die Grundstückseigentümer/-innen bzw. Gebührenpflichtigen zugeschickt bekommen:
Rückmeldungs-Karte Mitteilung des Wasserverbrauchs (Zählerstandsmeldungen)